Ermittlungen bei offenen Forderungen
Immer wieder kommt es vor, dass offene Forderungen von Unternehmen oder Privatpersonen nicht beglichen werden. Manchmal ist der Schuldner vorübergehend zahlungsunfähig oder muss eine Insolvenz anmelden. Dann kann auch die GSG Detektei nicht besonders viel ausrichten. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Schuldner lediglich vorgibt, dass er mittellos ist. Bei größeren Forderungen ist es dann auch durchaus sinnvoll, eine Ermittlung in diesem Zusammenhang zu beauftragen. Denn ein Privatermittler kann dann herausfinden, ob hier möglicherweise doch noch Vermögen ist, auf das Zugegriffen werden kann. Arbeitet der Schuldner beispielsweise in der Firma einer Bekannten oder Verwandten? Oder hat er möglicherweise eine weitere Person eingesetzt, um seine Geschäfte auf dem Papier zu führen? Solche und weitere Dinge können Privatermittler aufdecken. Dann natürlich mit dem Ziel, dass Ihre offene Forderung auch tatsächlich zeitnah beglichen werden kann.
Wie genau läuft eine Ermittlung bei offenen Forderungen ab?
